Brandschutzunterweisung Bremen
In Betrieben und an Arbeitsstätten stellen Brände eine ernstzunehmende Gefahr nicht nur für Sachwerte, sondern insbesondere auch für die Mitarbeiter dar. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu sorgen, das geht u.a. aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hervor. Im Rahmen dieser Pflicht muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten über die Gefahren, die bei seiner Tätigkeit auftreten können, aufklären. Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört deshalb auch die regelmäßige Brandschutzunterweisung der Beschäftigten.
Wir als Brandschutzunternehmen führen Brandschutzschulungen für Ihre Mitarbeiter durch, dazu gehört neben der Ausbildung von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern auch die regelmäßige Brandschutzunterweisung in Bremen. Gerne beraten wir Sie ausführlich über alle Aspekte der Brandschutzunterweisung und die Möglichkeit, diese entweder direkt bei Ihnen vor Ort oder in unseren Räumlichkeiten durchzuführen. Sprechen Sie uns an!
Brandschutzunterweisung BremenBrandschutzunterweisung Bremen – Das müssen Sie wissen
Wann und wie oft muss eine Brandschutzunterweisung erfolgen?
Eine Brandschutzunterweisung muss
- vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstunterweisung)
- bei Veränderung des Tätigkeitsbereichs (anlassbezogene Unterweisung)
- aufgrund besonderer Anlässe (Arbeitsunfall, Brand)
- und ansonsten regelmäßig mindestens einmal im Jahr (Wiederholungsunterweisung
erfolgen.
Wer führt die Brandschutzunterweisung durch?
Die Brandschutzunterweisung kann durch
- eine geeignete Führungskraft,
- eine Fachkraft für Arbeitssicherheit,
- den Brandschutzbeauftragten sofern vorhanden,
- oder einen Fachbetrieb für den Brandschutz
durchgeführt werden. Entscheidend ist, dass die durchführende Person über die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen verfügt.
Die Brandschutzunterweisung muss dem Verständnis der Beschäftigten angepasst sein.
Gerne machen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für eine Brandschutzunterweisung in Bremen, sprechen Sie uns an.
Was sind die Inhalte der Brandschutzunterweisung?
Die Brandschutzunterweisung befasst sich sowohl mit dem vorbeugenden als auch mit dem abwehrenden Brandschutz. Die Brandschutzunterweisung muss dabei an die spezifischen Bedingungen im Betrieb angepasst sein, die betriebsspezifischen Brandgefährdungen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
In der Regel hat die Unterweisung folgende Inhalte:
- Brandgefahren im Betrieb
- Für den Brandschutz verantwortliche Personen im Betrieb
- Verhalten im Brandfall
- Brandschutztechnische Einrichtungen im Betrieb
- Lage der Flucht- und Rettungswege
- Brandklassen und geeignete Löschmittel
- Brandbekämpfung
Brandschutzunterweisung Bremen – Wir schulen Ihre Mitarbeiter!
Zu den von uns durchgeführten Brandschutzschulungen gehört auch die Brandschutzunterweisung für Ihre Mitarbeiter. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie noch Fragen haben oder eine Brandschutzunterweisung in Bremen buchen möchten.
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